Kids & Teens
Eine kieferorthopädische Behandlung wird oft von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fehlstellung der Zähne bzw. Kiefer in die Kieferorthopädische Indikationsstufe 3-5 eingeordnet werden kann. Die Stufen 1-2 werden nicht übernommen, was jedoch nicht bedeutet, dass eine Behandlung in diesen Fällen medizinisch nicht notwendig ist. Es handelt sich hierbei um eine rein wirtschaftliche Grenzziehung.
Wann sollte ich mit meinem Kind das erste Mal zur Kieferorthopädin gehen?
Eine Hauptbehandlung beginnt meist im Alter von 9-11 Jahren, da oft das pubertäre Wachstum zur Kieferregulierung genutzt wird. Anders als oft angenommen, müssen dafür nicht alle Milchzähne ausgefallen und ersetzt sein. In Ausnahmefällen ist schon bei jüngeren Kindern ab etwa 6 Jahren ein Eingreifen notwendig. Daher gilt: Lieber einmal zu früh vorgestellt als zu spät.
Frühbehandlung
Ein früher Behandlungsstart kann weitere Fehlstellungen oder eine verstärkte Ausprägung der Kieferanomalie vermeiden. Hierfür werden in den meisten Fällen herausnehmbare Zahnspangen eingesetzt.
Hauptbehandlung
Eine Hauptbehandlung beginnt meist im Alter von 9-11 Jahren, da oft das pubertäre Wachstum zur Kieferregulierung genutzt wird. Die Behandlung wird in der Regel für eine Dauer von 3-4 Jahren geplant. Häufig werden hier sowohl herausnehmbare als auch feste Zahnspangen eingesetzt. An die aktive Behandlung schließt sich eine Phase der Stabilisierung an, um das erreichte Ergebnis zu halten.